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Personalisierung der SEPA-Zahlungsanweisung/Zahlungsreferenz zurück

 So bedrucken Sie Ihre SEPA-Zahlungsanweisung optimal.

Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr wurden ab November 2011 Umstellungen bei der Beauftragung, Verarbeitung und Weiterleitung von SEPA-Aufträgen erforderlich.

Wer ist von der Änderung betroffen?

Dies betrifft alle SEPA-Zahlungen mit Zahlungsreferenz, wenn Sie

  1. ...eine Zahlungsreferenz auf Ihrer SEPA-Zahlungsanweisung andrucken.
  2. ...planen auf die SEPA-Zahlungsanweisung mit Zahlungsreferenz umzusteigen.
  3. ...einen Folgedatenträger (CREMUL) von Ihrer Bank erhalten.

Was ist die "Zahlungsreferenz"?

Das Feld "Zahlungsreferenz" auf der SEPA-Zahlungsanweisung ersetzt das Feld "Kundendaten" des österreichischen Überweisungsbelegs. Diese eindeutige Referenzierung ermöglicht einen automatischen Abgleich der offenen Posten in Verbindung mit Ihrer Finanzbuchhaltungssoftware.

Alter Inlandszahlungsverkehrsbeleg mit Kundendaten  Alter Inlandszahlungsverkehrsbeleg mit Kundendaten 
(für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild)
Neue SEPA-Zahlungsanweisung mit Zahlungsreferenz Neue SEPA-Zahlungsanweisung mit Zahlungsreferenz 
(für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild)

Änderung und Auswirkungen

  • Ist die "Zahlungsreferenz" und der "Verwendungszweck" angegeben, wird bei der Weiterleitung im Zwischenbankverkehr nur die "Zahlungsreferenz" übertragen. Je nach Electronic Banking-Programm des Kunden, wird der Verwendungszweck verworfen bzw ist keine Eingabe möglich.
  • Wird die Zahlungsreferenz und der Verwendungszweck angegeben, kann der Zahlungsempfänger die Buchungen in seiner Finanzbuchhaltungssoftware nicht mehr automatisiert zuordnen. Die Zahlungsreferenz im Zwischenbankverkehr wird nur als Verwendungszweck weitergeleitet.
  • Zusätzliche Informationen für den Zahlungsempfänger sind nur über das Feld "Auftraggeberreferenz" möglich.
  • Damit diese Änderungen auch am Beleg (SEPA-Zahlungsanweisung) sichtbar sind, wurde die Zahlungsanweisung entsprechend adaptiert.

Neue SEPA-Zahlungsanweisung    Neue SEPA-Zahlungsanweisung 
(für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild)

Handlungsempfehlung für Firmenkunden

  • Da für Sie die Zahlungsreferenz maßgeblich ist, verzichten Sie auf die Angabe eines Verwendungszwecks auf der SEPA-Zahlungsanweisung.
  • Anstatt des Verwendungszwecks kann ein Hinweistext angedruckt werden, zB  "Bei der Angabe der Zahlungsreferenz ist kein Verwendungszweck notwendig."
  • Kontaktieren Sie Ihre Raffeisenbank. Wir prüfen gerne Ihr persönliches Optimierungspotential für eine maximale Effizienz.